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Arbeitssicherheit
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Die Ausgangssituation
Der Vorarbeiter in der Produktion quetscht sich die Hand ein, ein Mitarbeiter im Versand wird vom Gabelstaplerfahrer angefahren, oder eine Ihrer Angestellten in der Verwaltung hat einen Wegeunfall und wird von einem anderen Auto in der Seite gerammt. Alle Personen verletzen sich erheblich und sind für längere Zeit arbeitsunfähig.
Hypothetisch? Nein, das ist der Alltag im Berufsleben! Bei über 44,7 Mio. Beschäftigten im Jahr 2018 und über 1 Mio. meldepflichtigen Unfällen in 2018 (Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV) ergab sich eine Unfallquote von 2,4%.
Alle Mitarbeiter sind ordnungsgemäß angemeldet, also alles gut? Aber, haben Sie den Nachweis einer Arbeitssicherheitsbetreuung für Ihre Mitarbeiter?
Wenn nicht, müssen Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer / Vorstand damit rechnen, dass die Berufsgenossenschaft die durch einen Unfall entstandenen Kosten bei Ihnen einfordert. Und es könnte auch noch ein gerichtliches Nachspiel haben.
Nachweispflicht ab dem 1. Mitarbeiter
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig „eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert”.
Viele Unternehmer gehen hier, ohne es zu wissen, ein erhebliches Risiko ein. Die Arbeitsstättenverordnung sieht unter anderem folgendes vor:
„Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.“
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Wir helfen Ihnen
Wir möchten, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, und nicht kostbare Zeit und Geld investieren, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Nachweispflichten werden durch uns begleitet und erbracht. Sie nennen uns die Anzahl der Mitarbeiter in den Standorten, wir erledigen den Rest.
Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen und die Mitarbeiterbelehrungen durch. Die ebenfalls erforderlichen Wiederholungsbelehrungen und Folgebegehungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften ebenfalls durchgeführt. Und das alles zu einer Pauschale, die Sie sicher kalkulieren und ruhig schlafen lässt.